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Gemeinnützigkeit des Erfinderclubs

Das Finanzamt Paderborn hat in einem Schreiben vom 18.03.1999 dem INSTI-Erfinderclub Paderborn e.V. die Gemeinnützigkeit bestätigt

Ein Auszug aus dem Wortlaut des Schreibens:

Der Erfinderclub Paderborn e.V. dient nach der eingereichten Satzung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§51 ff. AO und gehört zu den in §5 Abs.1 Nr.9 KStG bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen.

Der Erfinderclub Paderborn e.V. fördert den allgemein als besonders förderungswürdigen anerkannten gemeinnützigen Zweck:

Förderung der Bildung und Erziehung
Nr. 5 der Anlage 7 EStR.

Der SIGNO Erfinderclub Paderborn e.V. ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, förmliche Spendenbestätigungen (siehe Anlage 4 Muster EStR) auszustellen.

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