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Das Finanzamt Paderborn hat in einem Schreiben vom 18.03.1999 dem
INSTI-Erfinderclub Paderborn e.V. die Gemeinnützigkeit bestätigt
Ein Auszug aus dem Wortlaut des Schreibens:
Der Erfinderclub Paderborn e.V. dient nach der eingereichten Satzung
ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken
im Sinne der §§51 ff. AO und gehört zu den in §5 Abs.1 Nr.9 KStG bezeichneten
Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen.
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Der Erfinderclub Paderborn e.V. fördert den allgemein als besonders förderungswürdigen
anerkannten gemeinnützigen Zweck:
Förderung der Bildung und Erziehung
Nr. 5 der Anlage 7 EStR.
Der Erfinderclub Paderborn e.V. ist berechtigt, für Spenden, die ihr
zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, förmliche
Spendenbestätigungen (siehe Anlage 4 Muster EStR) auszustellen.
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